ver.di / NGG Relaunch und App für die Initiative Mindestlohn
Nach erfolgreichem Abschluss der Mindestlohn-Kampagne ging es um die Begleitung der Einführung. wegewerk modernisierte dazu die Kampagnen-Website und setzten einen neuen strategischen Fokus auf die Mitgliedergewinnung und das Melden von Verstößen.
Nach langer Überzeugungsarbeit durch die Gewerkschaften beschloss die Bundesregierung einen Mindestlohn in Deutschland. Gleichzeitig bekommen nach wie vor viele Arbeitnehmer keinen Stundenlohn in Höhe von mindestens 8,50 EUR ausbezahlt. Denn Tätigkeiten wie das Einräumen von Auslagen werden stellenweise von Arbeitgebern nicht zur tatsächlichen Arbeitszeit hinzugezählt. Das bedeutet in der Konsequenz, dass Mitarbeiter*innen eine längere Arbeitszeit vorweisen als es ihrer nominellen Bezahlung entspricht.
Um diesen Missstand zu benennen, wurde wegewerk von den Gewerkschaften ver.di und NGG damit beauftragt, die seit 2006 laufende Kampagne zur Einführung des Mindestlohns zu modernisieren. Zu diesem Zweck gestaltete wegewerk zunächst eine Aktionswebsite in frischem Design und setzte diese responsiv um. Auf der Seite finden Interessierte hilfreiche Informationen rund um den Mindestlohn in Deutschland. Dazu können sie über einen Mindestlohnrechner ihr aktuelles Lohnniveau errechnen und Mindestlohnverstöße direkt den Gewerkschaften melden.
Flankierend wurde von wegewerk eine App konzipiert und umgesetzt, die die Erfassung der eigenen Arbeitszeit ermöglicht. Nach einer kurzen Angabe zur Branche und vereinbartem Lohn buchen Nutzer die Start- und Stoppzeiten ihrer Arbeit. Auch manuelle Eingaben sind jederzeit möglich. Im Anschluss berechnet die App den Unterschied zwischen dem vereinbarten Lohn in der Branche und dem tatsächlichen Lohn des Arbeitnehmers. Die gebuchten Zeiten können zu Dokumentationszwecken per Mail an die eigene Mailadresse exportiert werden. Sollte sich ein Unterschied zwischen vereinbarter und tatsächlicher Arbeitsleistung ergeben, kann direkt per Klick auf der Website der Initiative Mindestlohn eine Dumpinglohnmeldung verfasst und der Verstoß gemeldet werden.