Alternative texts in social media: how to break down barriers
In Social Media sollen Bilder helfen, die Aufmerksamkeit der User*innen auf die eigenen Inhalte zu lenken. Was aber ist mit denen, die die Sharepics nicht (richtig) sehen können? Hier kann ein Alternativtext Abhilfe schaffen. Was bei der Verwendung zu beachten ist – und warum der Doppelpunkt beim Gendern nicht wirklich inklusiver ist.
Heute ist klar: Wer neue Zielgruppen erschließen – oder seine Peergroup überhaupt erreichen – will, muss in Social Media präsent sein! Gleichzeitig tummelt sich auf den Plattformen die Speerspitze in Sachen #Diversity. Eine weniger beachtete Frage beim Thema gesellschaftlicher Teilhabe ist aber: Für wen sind meine Posts überhaupt zugänglich?
Für Menschen mit Sehbehinderung beantwortet sich diese Frage im Alternativtext (auch „Bildbeschreibung“). ALT-Texte können von Screenreadern ausgelesen werden und so helfen, Nicht-Sichtbares zugänglich zu machen.
Warum ist das wichtig?
Wie viele Menschen in Deutschland tatsächlich darauf angewiesen sind, ist gar nicht so leicht zu beantworten, weil Menschen mit Sehbehinderung hierzulande nicht gezählt werden. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) kritisiert den Zahlenmangel und rechnet mit mindestens 76.740 blinden, 51.094 hochgradig sehbehinderten und 452.930 sehbehinderten Menschen als "gesicherte untere Grenze und geht von höheren Zahlen aus". Wissenschaftliche Schätzungen auf Grundlage von Zahlen der WHO rechnen mit 1,2 Millionen Menschen mit Sehbehinderung. Mitgedacht werden müssen auch Menschen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche oder eingeschränktem Leseverständnis und Menschen mit Altersweitsichtigkeit.
Wichtig also, all diese Menschen nicht von den eigenen Inhalten auszuschließen.
Wem das noch nicht Grund genug ist: Die Alternativtexte werden auch von Algorithmen berücksichtigt. Hier sollten aber Sinn und Zweck nicht durcheinandergebracht werden. Immer wieder hört man zum Beispiel von Influencer*innen, die Bildbeschreibungen nutzen, um zusätzlich Keywords zu platzieren. Für Menschen mit Sehbehinderung ist das natürlich wenig hilfreich.
How to: Barrierearm formulieren
Da Bilder in Social Media eine Sonderstellung genießen, verwenden Redakteur*innen häufig sehr viel Zeit auf eine passende Bildsprache. Das ist gut, denn so machen sie sich das, was Nutzer*innen in ihren Bildern sehen sollen, sehr bewusst. Eine gute Grundlage für den Alternativtext. Aber Vorsicht: Fallstrick kann hier der Unterschied zwischen Tatsachen (jemand lacht) und Wertungen (jemand sieht glücklich aus) werden. Bildbeschreibungen sind kein Platz, um die eigene Bildsprache zu verbalisieren! Im Gegenteil gilt hier eine besondere Sorgfaltspflicht, Nutzer*innen mit Sehbehinderung keine subjektiven Bewertungen unterzuschieben.
Grundsätzlich gilt:
- Vom Allgemeinen ins Konkrete beschreiben, was relevant ist (Ein zusammenfassender Satz mit allen wichtigen Informationen ist Pflicht. Als Kür können weitere relevante Details beschrieben werden)
- Objektiv formulieren
- Auf Formulierungen wie „Bild von“ oder „man sieht“ verzichten. Dass es sich um eine Bildbeschreibung handelt, ist selbstverständlich
- Text im Bild unbedingt erneut angeben, damit Screenreader auch diese vorlesen können
- Bekannte Personen benennen: Wer ist zu sehen?
- Leichte, alltägliche Sprache verwenden. Ähnlich der Sprache im Postingtext, aber möglichst verständlich (Anglizismen und Fremdwörter vermeiden)
- Bei Grafiken die Kernaussage zusammenfassen, nicht zu viele Details nennen
- Damit Hashtags verständlich vorgelesen werden können, sollte jedes Wort durch einen Großbuchstaben markiert werden: #GuteHashtagsSindVerständlich
- #Bildbeschreibung oder !B in der Caption verwenden, um die Verwendung von Alternativtexten anzuzeigen
Erläuterungen und Beispiele stellt der DBSV hier zur Verfügung.
Ein Ankündigungspost kann helfen, Verwirrung vorzubeugen. Menschen mit Sehbehinderung können so darauf aufmerksam gemacht werden, dass die eigenen Inhalte zugänglich sind. Andere Accounts sehen, dass eine inklusivere Sprache möglich ist.
How to: Technische Umsetzung
Bildbeschreibungen können einfach beim Erstellen eines Beitrags mitverfasst werden. Detaillierte Anleitungen hierzu gibt das Netzwerk Inklusion mit Medien. Facebook und Instagram bieten außerdem die Option, Alternativtexte bei bereits veröffentlichten Posts einzustellen. Beim Upload werden hier sogar automatisierte Bildbeschreibungen erstellt. Sie erfassen sehr oberflächlich, was zu sehen ist („drei Menschen“) und geben die Bildaufschrift (mehr oder weniger akkurat) wieder. Da sie aber zusätzlich mit weiteren Daten gespickt sind, lesen sie sich sehr kryptisch und werden so entgegen der Empfehlung schnell sehr lang. Diese sollten daher unbedingt manuell überarbeitet werden.
Auch manche Social Media Management-Plattformen bieten die Möglichkeit, Alternativtexte miteinzuplanen. Bei der Plattform Hootsuite gibt es die Option, bei Later.com z.B. allerdings nicht.
Übrigens: Auch bei Bewegtbild sollte auf Zugänglichkeit geachtet werden. Das Untertiteln von Videos hilft, Barrieren abzubauen.
Gendern in Alternativtexten
Ein Politikum stellt die geschlechtergerechte Kommunikation in Bildbeschreibungen dar. Sonderzeichen, wie der Ster*n oder der Doppel:punkt, sollen beim Lesen helfen, Diversität mitzudenken. Für Menschen mit Sehbehinderungen haben sie aber oft eine andere Bedeutung. Viele Screenreader sind auf besondere Funktionen der Sprachzeichen programmiert. Da der Doppelpunkt oft als Stilmittel – zum Beispiel vor: einer Pointe – gebraucht wird, wird hier eine besonders lange Pause eingebaut. Das kann bei den Zuhörer: innen für Irritationen sorgen und den Gedankenfluss stören. Der Stern dagegen steht im digitalen Sprachgebrauch nicht nur für geschlechtliche Selbstbestimmung, sondern in der Regel auch für ein Pflichtfeld* in einem Formular und wird deshalb von vielen Screenreadern bewusst nicht vorgelesen.
Die Mär vom inklusiven Doppelpunkt
Immer wieder hört man, der Doppelpunkt sei besonders inklusiv. Dies scheint ein weitverbreiteter Irrglaube zu sein. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. stellt klar: „Seit einiger Zeit nehmen wir wahr, dass der Genderdoppelpunkt als blinden- und sehbehindertengerecht bezeichnet wird. Er steht jedoch auf der Liste der Lösungen, die wir nicht empfehlen.“
Um Barrieren abzubauen, empfiehlt der DBSV neben genderneutralen Bezeichnungen die Beidnennung („Arbeiterinnen und Arbeiter“). Da nicht-binäre Menschen so aber nicht angesprochen werden, stellt dies für uns keine optimale Lösung dar. Wirklich geschlechtergerecht als auch inklusiv sind nur neutrale Formen wie „Teilnehmende“ oder „Team“, die aber nicht für alle Fälle existieren.
Soll ein Sonderzeichen verwendet werden, spricht sich der DBSV für den Genderstern aus. Dies wird damit begründet, dass dieser dem Wunsch nach einem Konsenszeichen (auf den die Screenreader dann eingestellt werden könnten) am nächsten kommt. Außerdem sei davon auszugehen, dass Unter_strich und Doppel:punkt für Menschen mit Sehbehinderungen schlechter erkennbar sind.
This is how we do it
Als Agentur versuchen wir, möglichst alle Menschen anzusprechen und zu erreichen. Wir empfehlen unseren Kund*innen daher das Verwenden von Alternativtexten und setzen diese selbst ein. Beim Verfassen achten wir auf die oben genannten Kriterien und auf eine gendersensible Sprache. Um möglichst wenige Barrieren aufzubauen, aber nicht das Bild eines binären Geschlechterdenkens zu vermitteln, wechseln wir zwischen dem Genderstern und der barrierearmen Beidnennung ab, wenn eine geschlechtsneutrale Bezeichnung nicht möglich ist.
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