Headerbild mit Creative-Commons-Anzeige auf Flickr

Beim Teilen, Weiterverbreiten oder Ändern von Musik, Bildern oder anderen Werken ist Vorsicht angebracht: Urheberrechtsverletzungen können teuer werden. Geistige Schöpfungen wie Texte, Bilder oder Sounds sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt jedoch nicht für alle Werke: Ein einfaches Kochrezept ist nicht urheberrechtlich geschützt, da nur Werke, die eine bestimmte schöpferische Leistung enthalten, unter das Urheberrecht fallen. Es gibt auch sogenannte gemeinfreie Inhalte, an denen keine Urheberrechte bestehen oder diese abgelaufen sind. Denn 70 Jahre nach dem Tod der Schöpfer*in erlöschen die Rechte. Creative-Commons-Lizenzen schließen die Lücke zwischen Gemeinfreiheit und klassischer Lizensierung. Sie bieten in der Theorie einen einfachen Weg, um Werke kostenlos und sicher zu nutzen.

Geschäftsmodell Abmahnung

Doch auch hier gilt es, sich zu informieren und die Anforderungen einzuhalten. Denn einige Geschäftsleute und Abmahn-Kanzleien haben ein problematisches Geschäftsmodell entwickelt: Sie stellen semi-professionelle, gut verschlagwortete Symbolbilder bei Plattformen wie Flickr oder Wikimedia kostenlos ein - teilweise unter veralteten Creative-Commons-Lizenzen. Mit Suchsoftware stöbern sie nach kleinsten Urheberrechtsverstößen und stellen dann auf Grundlage von ‚Preislisten‘ für nicht-Creative-Commons-lizenzierte Fotos und mithilfe spezialisierter Anwält*innen heftige Schadensersatzforderungen oder schicken Abmahnungen an die Nutzer*innen.

Inzwischen gibt es eine Reihe von Gerichtsurteilen die der Abmahn-Masche einen Dämpfer verpassen. So stellte das Amtsgericht Würzburg im Zuge eines Verfahrens fest, dass „hinsichtlich des Vorgehens des Beklagten eine systematische Masche steckt, wonach er versucht, Geld zu verdienen, indem er Personen sucht, die seine Bilder unberechtigt verwenden, um an diese überhöhte Forderungen in Form von Schadensersatzansprüchen zu stellen.“  Wer seine Werke kostenlos ins Internet stellt, könne nicht gleichzeitig darauf verweisen, dass durch eine Lizenzverletzung hoher finanzieller Schaden entstanden sei. So konnte dem Anwalt Markus Kompa zufolge in keiner der von ihm geführten 50 Klagen ein abmahnender Fotograf die überzogenen Beträge plausibel erklären. 

Kritik an der Abmahnpraxis kommt auch von Creative Commons selbst: „Wenn die Nutzer Angst haben, CC-lizenziertes Material zu verwenden, weil die Kosten für Fehler ungerechtfertigt hoch sind, werden die Ziele von CC nicht erreicht.“ 

Betroffene sollten die Abmahnungen und ‚Rechnungen‘ für Lizenzverstöße dennoch unbedingt ernst nehmen und sich rechtlich beraten lassen.

Kostenlose Nutzung durch freie Lizenzen

Aber erstmal einen Schritt zurück. Was ist Creative Commons eigentlich? Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation, die vorgefertigte Lizenzverträge anbietet. Creative-Commons-Lizenzen bestehen aus verschiedenen Bausteinen, die je nach Bedarf miteinander kombiniert werden können. Insgesamt ergeben sich so sechs Kernlizenzen. Diese formulieren rechtlich bindende Bedingungen, unter denen urheberrechtliche Werke kostenfrei genutzt werden können.

Wie funktionieren die Lizenzen?

Wer sich schon einmal mit Creative Commons beschäftigt hat, dem werden diese Kürzel aufgefallen sein: CC, BY, NC, ND und SA. Dabei handelt es sich um die verschiedenen Lizenzelemente. Bestandteil jeder Creative-Commons-Lizenz ist das Kürzel CC, das für Creative Commons steht. Das bedeutet: Man darf das Werk frei für die eigenen Zwecke nutzen, solange die weiteren Einschränkungen berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt also das Motto „some rights reserved“.

Über die Wahl der weiteren Lizenzelemente können Urheber*innen bestimmen, wie frei ihr Werk weiterverwendet werden darf. Die offenste CC-Lizenz ist CC0. Dabei handelt es sich um ein gemeinfreies Werk, das keinen Beschränkungen unterliegt. Die weiteren Kürzel stehen für Folgendes:

BY steht für „created by” und findet sich in allen anderen Lizenzen wieder. Der oder die Urheber*in muss bei der Weitergabe des Werks genannt werden.

NC steht für „non commercial“ und untersagt die Verwendung für kommerzielle Zwecke. Eine kommerzielle Nutzung muss bei dem oder der Urheber*in immer individuell angefragt werden.

Bei Verwendung des Kürzels ND (no derivatives) untersagt der oder die Urheber*in, dass das Werk verändert wird. Die Weiterverwendung ist nur in identischer Form erlaubt. Für Abänderungen braucht es die ausdrückliche Erlaubnis.

Das Kürzel SA (share alike) besagt, dass bei der Weiterverwendung des Werkes wieder die exakt gleiche Lizenz verwendet werden muss. Man kann es also bspw. bearbeiten, muss dann aber die gleiche Lizenz verwenden.

Die Creative Commons-Lizenzen

Aus der Kombination der Lizenzelemente ergeben sich sechs Lizenzen, die in ihrer Aussage zunehmend restriktiver werden:

  • CC BY: Namensnennung

  • CC BY-SA: Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen

  • CC BY-NC: Namensnennung – Nicht kommerziell

  • CC BY-NC-SA: Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen

  • CC BY-ND: Namensnennung – Keine Bearbeitung

  • CC-BY-NC-ND: Namensnennung- Nicht-kommerziell – Keine Bearbeitung

Übersicht über die Nutzungsrechte bei verschiedenen Creative-Commons Lizenzen.

Übersicht über die Nutzungsrechte bei verschiedenen Creative-Commons Lizenzen.

Kreative, die ihr Werk veröffentlichen möchten, müssen in erster Linie die Frage beantworten: Wie offen und einfach nutzbar soll mein Werk sein? Eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl der richtigen Creative-Commons-Lizenz bietet die Infografik von Barbara Klute und Jöran Muuß-Merholz (für wb-web unter CC BY SA 3.0).

Seit 2013 gibt es die derzeit aktuelle Creative-Commons-Version 4.0. Die Organisation rät Nutzenden, nur noch Inhalte zu verwenden, die unter dieser aktuellen 4.0-Lizenz veröffentlicht sind, denn diese enthält weniger Fallstricke.

Wie kennzeichnet man Bilder korrekt?

Für alle Nutzer*innen von Creative Commons-Bildern gilt – mit Ausnahme von CC-0 Lizenzen -  unabhängig von der Lizenz die Regel: Der oder die Autor*in muss genannt werden. Für den richtigen Bildverweis empfiehlt Creative Commons die "TASL-Regel":

  • Titel: Die Angabe des Bildtitels ist bei Version 4.0 nicht mehr zwingend verpflichtend. Wir empfehlen dennoch den Bildtitel anzugeben, sofern dies möglich ist. Noch bei Version 3.0 ist dagegen der Titel, oder - falls nicht vorhanden - der Dateiname des Bildes zwingend anzugeben.

  • Author: Angabe der Urheber*in, so wie von der Urheber*in angegeben

  • Source: Die Bildquelle sollte als Link angegeben werden – das gilt auch bei Printpublikationen. Dabei gibt es einen gewissen Spielraum: Ein Link muss angebracht werden, sofern es „praktikabel“ ist. Wird die Angabe des Links von der Lizenzgeber*in eingefordert, ist dem nachzukommen.

  • License: Es muss eine klar zuordenbare Bezeichnung der Lizenz angebracht sein, also die Angabe über die exakte Lizenz (bspw. CC BY-ND 4.0) und der Link zum Lizenztext. Achtung: In Deutschland gibt es noch keine Gerichtsentscheidung dazu, ob es ausreicht, nur die exakte Bildlizenz, ohne Link zum Lizenztext, anzugeben.

Ganz generell gilt: Die Namensnennung und der Hinweis auf die Lizenz sollten sich so nah wie möglich am Medium befinden. Außerdem muss immer angegeben werden, wenn es sich um eine Bearbeitung des Werks handelt.

… und wie funktioniert das in Print?

Auch bei der Nutzung von Creative Commons-Bildern in Printpublikationen sollte die die Bildquelle und der Hinweis zur Lizenz als Link angegeben werden. Das kann bei einer Publikation auch an zentraler Stelle erfolgen – bei einem Buch beispielsweise in einer Bildnachweisseite.

So sieht ein guter Bildnachweis für die Nutzung in einer Printpublikation aus:

Beispielbild zur Angabe von Creative-Commons-Bildlizenzen.

Trougnouf (Benoit Brummer) (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Larry_the_cat_sitting_on_a_bed_(DSC_0010).jpg), https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode

Bildverweise in Social Media und auf Websites

Der Bildverweis zum Titelbild bei Twitter kann beispielsweise in der Bio ausgewiesen werden. Wie das geht, macht Creative Commons selbst vor:

Beispielbild zur Angabe von Creative-Commons-Quellen in der Twitter-Bio.

Um zu vermeiden, dass das Bild ohne Bildverweis geteilt wird, bietet es sich an, den Bildverweis auf das Bild selbst hinzuzufügen. Hierbei ist ein Verweis sowie der Link zum Text der entsprechenden Creative-Commons-Lizenz und der Name der Urheber*in notwendig. Wie das aussehen kann, zeigt der Instagram-Account der ver.di Jugend:

Beispielbild zur Angabe von Creative-Commons-Quellen auf Instagram-Bildern.

Verwendet man ein Bild unter einer Creative-Commons-Lizenz als Headerbild auf einer Webseite, ist es möglich, den Bildverweis im Impressum zu setzen.

Fallstricke vermeiden

Das Lizenzelement NC wirft Fragen auf, denn wann eine kommerzielle Nutzung stattfindet ist nicht ganz einfach zu bestimmen. Klar ist: Wer ein Werk ausschließlich im Privaten nutzt, handelt nicht kommerziell. Unternehmen und Freiberufler*innen handeln dagegen mit geschäftlichen Absichten, es ist daher von einer kommerziellen Nutzung auszugehen.

Bei gemeinnützigen Einrichtungen oder Vereinen ist dagegen davon auszugehen, dass die Nutzung von Bildmaterial auf einem werbefreien Blog, oder auf einem Blog, auf dem Werbung vom Plattformbetreiber oder zur Refinanzierung der Hosting-Gebühren geschaltet wird, nicht kommerziell ist. Auch die Anwendung von NC-lizenziertem Bildmaterial bei gebührenfreien Veranstaltungen oder in Informationsmaterialien ist zulässig. Eine Hilfestellung findet sich auf der Seite von Creative Commons.

Ein weiteres Problem ist, dass eine missbräuchliche Verwendung der Lizenzen nicht vollkommen auszuschließen ist: Für die Nutzer*innen ist nicht endgültig ersichtlich, ob die Person, die das Bild auf die Plattform hochgeladen hat, tatsächlich Urheber*in ist.

Neben den Urheber*innenrechten muss auch auf das Persönlichkeitsrecht geachtet werden: Das Recht am eigenen Bild gilt auch bei frei lizenzierten Bildern. Es muss also sichergestellt sein, dass die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung des Bildes einverstanden sind. Auch das lässt sich bei der Bildersuche meistens nicht nachvollziehen.

Stellt man aus verschiedenen Bildern eine Collage her, muss darauf geachtet werden, dass die zugrundeliegenden Bildlizenzen kompatibel sind. Die Lizenzen CC BY-NC und CC BY-SA sind beispielsweise nicht kompatibel: CC BY-NC untersagt die kommerzielle Nutzung, die Lizenz CC BY-SA besagt, dass das Bild zwar kommerziell genutzt werden darf, aber nur unter der gleichen Lizenz weiterverbreitet werden darf. Es muss also immer darauf geachtet werden, dass sich die Lizenzen in ihren Bestimmungen nicht gegenseitig ausschließen.

Antworten auf viele weitere knifflige Fragen liefert das FAQ von Creative Commons.

Creative Commons-Bilder finden

In der Datenbank Openverse können Bilder oder Audiodateien, die nach Creative Commons lizenziert sind, nach Lizenztyp gefiltert werden. Die Information, wie der Copyright-Hinweis für Bild oder die Audiodatei gesetzt werden soll, wird direkt angezeigt. Wikimedia Commons stellt ebenfalls frei lizenzierte Medien zur Verfügung. Der Lizenzhinweisgenerator von Wikimedia Commons liefert die entsprechenden Lizenzhinweise.

Auch Flickr bietet eine große Anzahl von Creative Commons-lizenzierten Bildern an. Auch hier gibt es in der Regel Hinweise, wie auf die Urheber*innen verwiesen werden soll.

Über die Suchfilter können die Suchergebnisse bei der Google-Bildersuche auf Creative-Commons-Lizenzen eingeschränkt werden. Hier sollte jedoch immer nochmal geprüft werden, ob es sich tatsächlich um ein Bild unter Creative-Commons-Lizenz handelt.

Fazit

Creative-Commons-Lizenzen ermöglichen es Kreativen, der Welt ihre Werke kostenlos zur Verfügung zu stellen, ohne dabei auf eine Nennung als Urheber*in zu verzichten oder die gestalterische Entstellung, den Einsatz zu Werbezwecken oder eine Rekommerzialisierung ihrer Werke erdulden zu müssen. Für die Nutzer*nnen gilt: Mit dem Recht zur kostenlosen Nugtzung gehen auch Pflichten einher. Daher sollten die oben genannten Hinweise daher sorgfältig beachtet werden, dann flattern auch keine Abmahnungen ins Haus.

Gerne beraten wir Sie bei der Nutzung von Creative-Commons-lizenziertem Material in Print, Website, Newsletter und Social Media.