UNSERE AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
der wegewerk GmbH
Zahlungsbedingungen
Alle Vergütungen und Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der bei Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungsziel sind 14 Tage, danach werden Zinsen gemäß BGB erhoben. Bei wiederholter ungerechtfertigter Nichtzahlung kann wegewerk die Leistung nach vorheriger Information einstellen, ohne dass dies die Gültigkeit des Vertrages berührt.
Zahlungsplan
Einmalige Leistungen werden bei Auftragssummen bis 5.000 Euro zu 50% mit Auftragserteilung und zu 50% mit der Leistungserbringung zur Zahlung fällig. Höhere Auftragssummen werden zu 30% bei Auftragserteilung, zu 50% bei Leistungserbringung und zu 20% nach Abnahme zur Zahlung fällig.
Laufende Supportaufwände werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt, laufende technische Leistungen (wie z.B. Web-Hosting) werden quartalsweise im Voraus berechnet, Technische Fremdkosten (wie z.B. Gebühren für SSL-Zertifikate) werden pro angefangenem Kalenderjahr berechnet. Wartungsleistungen am Server-System (Hardware, Betriebssystem, Backup, Monitoring) sind im vereinbarten Umfang in der monatlichen Managed-Hosting Pauschale inbegriffen. Zusätzliche Leistungen, für die keine Supportpauschale vereinbart wurde, werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste je angefangener Viertelstunde monatlich nachträglich berechnet. Fremdleistungen, die über uns beauftragt werden, können gesondert abgerechnet werden, wenn unsererseits Vorkasse zu leisten ist. Sie sind dann sofort zu 100% zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für Medialeistungen (z.B. Anzeigenschaltungen) wobei wir bei Schaltvolumen von über 5.000 Euro um Vorüberweisung des Mediabudgets bzw. ggf. schrittweiser Überweisung von Teilbudgets gem. Medieaplanung bitten.
Laufzeit
Für alle laufenden Leistungen gilt, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag kommt mit Annahme unseres Angebots zustande und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate verlängert, sofern er nicht mit 3 Monaten Frist zum Vertragsende schriftlich gekündigt wurde.
Reisekosten
Reisekosten (2. Klasse/Economy Class) sind nicht im Angebot enthalten und werden in Kopie weiterberechnet. Reisezeit gilt anteilig als Arbeitszeit. Der Anteil bemisst sich an der Möglichkeit, während der Reisezeit anderweitig tätig zu werden und beträgt bei Bahnreisen 50%, bei allen anderen Verkehrsträgern 100%.
Gewährleistung
Wir haften für die gesetzliche Dauer dafür, dass die erbrachten Leistungen die vereinbarten Anforderungen und Funktionen erfüllen. Die Frist beginnt mit Abnahme der Leistung. Mängel, die im Abnahmeprotokoll festgehalten werden und solche, die vor Ablauf der Mängelhaftungsfrist geltend gemacht wurden, werden von uns kostenlos beseitigt. Gelingt der Nachweis, dass keine Mängel vorgelegen haben, können wir die Erstattung des Aufwands nach unseren jeweils aktuellen Vergütungssätzen verlangen. Für nicht von wegewerk hergestellte Programme bzw. Softwarekomponenten, die keiner Mängelhaftung unterliegen, können wir keine Mängelhaftung übernehmen, auch nicht bei einer Modifikation der Software.
Mängelbeseitigung
Bei der Mängelbeseitigung benötigen wir Ihre Unterstützung. Tritt ein Mangel auf, teilen Sie uns bitte konkret mit, wie, wo und unter welchen Umständen sich dieser bemerkbar macht. Werden weitere Informationen und Unterlagen benötigt, bitten wir diese unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Wir beginnen im Rahmen unserer regulären Arbeitszeiten schnellstmöglich mit den Arbeiten zur Mängelbeseitigung. Können Mängel nicht kurzfristig beseitigt werden, können wir eine behelfsweise Lösung zur Verfügung zu stellen. Kann ein Mangel trotz wiederholten Nachbesserungsversuchs (zweimaliger Versuch) nicht beseitigt werden, können Sie uns eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung mit dem Hinweis setzen, dass Sie die Mängelbeseitigung nach Ablauf dieser Frist ablehnen. Sind die Mängel nicht rechtzeitig behoben, kann nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückgetreten, die Vergütung gemindert oder Schadenersatz verlangt werden.
Eigentums- und Nutzungsrechte
Sie erhalten mit vollständiger Bezahlung der vertraglich geschuldeten, ggf. berechtigt geminderten Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht im Rahmen des vereinbarten Verwendungszweckes an den Werkleistungen in der für Sie speziell erstellten Ausprägung. Für von uns erstellte Logos oder Corporate Design-Dokumentationen erhalten Sie - sofern nicht anders vermerkt - volle und unbeschränkte Nutzungsrechte. Sofern die CMS-Software ww.edit™, TYPO3 oder Drupal sowie die damit verbundene Komponenten genutzt werden, unterliegen diese den Bestimmungen der General Public License (GPL). Die Nutzungsrechte an weiteren, nicht mit ww.edit verbundenen Softwarekomponenten, insbesondere interaktive Dialog- und Infotainment-Funktionen, sind - sofern nicht anders vermerkt - nicht-exklusiv und auf den vereinbarten Verwendungszweck und Vertragszeitraum beschränkt.
Leistungserbringung
Aufträge im Rahmen der monatlichen Servicestunde(n) werden in der Regel innerhalb von drei Werktagen ab Auftragserteilung erledigt (reguläre Reaktionszeit). Sollte es sich um besonders dringende Aufträge oder Notfälle handeln, wird sich wegewerk um eine schnellstmögliche Erledigung bemühen. Auf Wunsch erbringen wir Leistungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, hierfür erlauben wir uns in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 18:00 und 8:00 Uhr sowie Samstags einen Zuschlag von 50%, an Sonn- und Feiertagen von 100% zu berechnen.
Koordination der vertragsgemäßen Leistungen
Aufträge im Rahmen einer vereinbarten Servicepauschale richten Sie bitte per E-Mail an den Ihnen benannten Ansprechpartner, in dringenden Fällen benachrichtigen Sie uns telefonisch unter 030 213087-0. Wurde erweiterte Bereitschaft vereinbart, steht Ihnen für Notfälle auch ein Mobilfunknummer zur Verfügung. Wurde keine Servicepauschale vereinbart steht Ihnen für Gewährleistungsfälle unser Kontaktformular unter support.wegewerk.com zur Verfügung.
Pflichten des Auftraggebers
Zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Erfüllung der vertraglichen Leistungen stellen Sie uns bitte sämtliche Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung, da ansonsten Projektpläne ihre Gültigkeit verlieren.
Haftung
Wir leisten Schadenersatz bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Handeln. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch bei nicht vorsätzlichem sowie bei nicht grob fahrlässigem Handeln beschränkt auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung. Eine Haftung für mittelbare und Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn und Produktionsausfall, ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
Haftungsfreistellung
Wir weisen darauf hin, dass mit der Bereitstellung einer Möglichkeit zur selbstständigen Eingabe von Inhalten die Haftung für Schäden, die aufgrund der Bereitstellung Ihrer Inhalte gegen uns als Inhaber oder Betreiber des Servers geltend gemacht werden, an Sie übergeht.
Referenz
Wir sind unter Wahrung unserer Geheimhaltungspflichten berechtigt, Kunden, Arbeitsergebnisse und Inhalt gemeinsamer Projekte in der Eigenwerbung und auf unserer Website als Referenz zu nutzen. Dabei ist uns gestattet, zur Benennung des Kunden auch entsprechende Logos einzusetzen.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Angebots bzw. nach Annahme des Angebots dieser Vertragsinhalte bedürfen der Schriftform. Sollte ein Bestandteil dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile hiervon nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Vertragsbestimmungen durch wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Vertragsbestimmungen am nächsten kommen. Die Vertragsparteien werden im Falle von Streitigkeiten zunächst versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Wird keine gütliche Einigung erzielt, ist der Gerichtsstand Berlin.
Stand: 2019-07-01